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Handyregelung

  1. Bei unerlaubter Nutzung durch einen Schüler/eine Schülerin wird das Gerät nach vorheriger Abschaltung eingezogen. Die SIM-Karte bleibt im Gerät.
  2. Gleichzeitig ergeht an den/die betr. SchülerIn ein Schreiben an die Eltern, das a) als Quittungsbeleg dient und unterschrieben bei der Abholung vorlegt werden muss, und b) zur Information der Eltern dient.
  3. Das Gerät wird zusammen mit einem „Kennungs-Streifen“ in einem verschließbaren Fach im Lehrerzimmer deponiert. Bei SchülerInnen der Klassen 1-4 wird der Klassenlehrer informiert.
  4. Der/Die betr. SchülerIn kann sein/ihr Gerät dann am Ende des nächsten Schultages nach Vorlage des unterschriebenen Elternbriefes im Lehrerzimmer abholen.
  5. Die genaue Regelung ist weiterhin:
    Einzug Freitag → Abholung Schulsamstag oder im Regelfall Montag
    Einzug Schulsamstag → Abholung Montag
  6. Eine Herausgabe ohne Vorlage des unterschriebenen Elternbriefes ist nicht möglich!
  7. Im ersten Wiederholungsfall wird eine schriftliche Verwarnung erteilt.
  8. Bei weiteren Verstößen greifen die weiteren Ordnungsmaßnahmen der Schule.
  9. Bei Verweigerung der Herausgabe des Gerätes wird umgehend eine Schriftliche

Handypassus in der Schulordnung

Eine der Grundlagen unserer Pädagogik ist die direkte Begegnung von Mensch zu Mensch und eine ungestörte Lernatmosphäre. 

Auch um einer missbräuchlichen Nutzung wie Täuschungsversuchen bei Klassenarbeiten und Cybermobbing etc. vorzubeugen, dürfen Geräte wie Smartphones, Handys und andere Kommunikations- und Unterhaltungsgeräte auf dem Schulgelände nicht benutzt werden. Sie müssen ausgeschaltet verwahrt werden. 

Das gilt nicht nur während des Unterrichtsbetriebs, sondern auch bei den internen Schulveranstaltungen wie Klassenspielen, Schulfeiern, Projekttagen und auf Klassenfahrten. 

Bei Klassenarbeiten und Prüfungen in der Oberstufe sollen die Geräte für die Dauer der Prüfung eingesammelt werden. 

In Ausnahmefällen dürfen Schüler mit ausdrücklicher Genehmigung eines Lehrers ihr Gerät nutzen. 

An dieser Stelle sei auf die Vorbildfunktion von Eltern, Lehrern, Gästen und insbesondere von älteren Schülern hingewiesen. 

Ausnahmen

Ausnahmsweise geduldet wird die Nutzung: 

  • bei folgenden offenen Veranstaltungen: Oster- und Weihnachtsbasar, Tag der Offenen Tür und Sommerfest 
  • als passive Nutzung an Elternabenden 
  • aus wichtigen Gründen in Einzelfällen bei Eltern und bei Mitarbeitern der Schule 

Des Weiteren gelten folgende Ausnahmen: 

  • für die Klasse 13 im Klassen- und Aufenthaltsraum 
  • für die Klassen 11 und 12 während Freistunden in den jeweils eigenen Klassenräumen 
  • für die Oberstufe vor 8 Uhr auf dem Oberstufenschulhof 

Bei einem Verstoß gegen diese Regelung durch Schüler wird das Gerät eingezogen und sicher verwahrt. 

Schüler können am Ende des nächsten Schultags das Gerät gemäß den Regelungen der „Handy-Regelung“ selbständig abholen.

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