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Abschlüsse, Noten, Zeugnisse

Unsere Schule beginnt mit dem ersten Schuljahr. Die Schüler steigen ohne Sitzenbleiben bis zur 12. Klasse auf. Jeder Schüler kann den seinen Möglichkeiten entsprechenden Schulabschluss erwerben.

Mit Beendigung der 12. Klasse erhalten alle Schüler ein Waldorf – Abschlusszeugnis der Freien Waldorfschule Trier.

Nach Klasse 11 ist der Hauptschulabschluss im Abschlussverfahren, also ohne Prüfung möglich.

Nach Klasse 12 waren Hauptschul- und Realschulabschluss im Abschlussverfahren möglich.

Ende der 13. Klasse können Schüler die Fachhochschulreife (schulischer Teil ) oder das Abitur mit einer Abschlussprüfung erwerben.

Von Klasse 1-12 werden von Klassen- und Fachlehrern Textzeugnisse verfasst, die das Kind in seinem Wesen, seinem Unterrichtsverhalten und Wissensstand beschreiben. Noten erteilen wir erst in der Oberstufe. „Sitzenbleiben“ gibt es nicht, jeder Schüler wird innerhalb der Klassengemeinschaft gefördert.

Obwohl die Waldorfschule nicht in erster Linie auf die staatlichen Schulabschlüsse hin ausgerichtet ist, können alle staatlichen Abschlüsse erlangt werden.

Für den Haupt- bzw. Realschulabschluss bedarf es keiner zusätzliche Prüfung wenn die erzielten Leistungen in einem Fach dem Anforderungsniveau des angestrebten Abschlusses entspricht. Es gelten hierbei die jeweils aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen. So müssen Schüler drei Jahre eine Waldorfschule besucht haben, um dann einen Abschluss machen zu können (z.B. die Klassen 10, 11 und 12 für den Realschulabschluss oder die Klassen 11, 12 und 13 für das Abitur).

Bei entsprechenden schulischen Leistungen haben alle Schüler die Möglichkeit die 13. Klasse zu besuchen um sich auf die Abiturprüfung vorzubereiten. Nach bestandenen schriftlichen und mündlichen Prüfungen erhalten sie dann die Allgemeine Hochschulreife bzw. den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Analog zu den staatlichen Schulen werden in allen Anschlussklassen unserer Schule Halbjahres- und Jahreszeugnisse mit den in jedem Fach erzielten Noten erstellt. Alle Abschlüsse sind den staatlichen Abschlüssen rechtlich gleich gestellt.

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